Bibliotheken und Verlage als Träger der Informationsgesellschaft.

Bericht des 4. Europäisches Bielefeld Kolloquium 10.-12. Februar 1998

Das 4. Europäische Bielefeld Kolloquium - wie in den letzten Jahren veranstaltet von der Bibliothek der Universität Bielefeld, der Buchhändler-Vereinigung Frankfurt am Main und dem British Council Köln - beschäftigte sich diesmal mit der Rolle der Bibliotheken und Verlage auf dem Informationsmarkt und dessen Rahmenbedingungen. Die schnelle und möglichst kostengünstige Verfügbarkeit von Informationen ist wesentliche Voraussetzung einer Informationsgesellschaft. Bibliotheken und Verlage müssen daher ihre Positionen auf dem Markt für elektronische Informationen hinsichtlich deren Herstellung und Verteilung über Datennetze, insbesondere des Internet, verorten, und ihre künftigen Produkte und Dienstleistungen an die Erfordernisse der Informationsgesellschaft anpassen.

Die Vorträge und Diskussionen, an denen dieses Jahr ca. 500 Teilnehmer aus 26 Ländern, darunter im Vergleich zu den vorherigen Kolloquien vermehrt Vertreter aus ost-europäischen Staaten, und über 30 Aussteller teilnahmen, gruppierten sich um die Themenkomplexe:


1. Informationspolitik

Angesichts der hohen Arbeitslosigkeit und dem mäßigen Wirtschaftswachstum in der Europäischen Union versprechen sich die Regierungen schon seit einiger Zeit durch die "multimediale Revolution" eine neue (Informations-) Gesellschaft, die mit positiven Wachstums- und Beschäftigungseffekten die Probleme der alten Industriegesellschaft lösen soll. Im ersten Vortag des Kolloquiums stellte Wolfgang Huber, Abteilungsleiter in der Generaldirektion XIII/ E3 der Europäischen Kommission in Luxemburg, die Vorstellungen der Europäischen Kommission hinsichtlich des Aufbaus einer Informationsgesellschaft dar. Der Privatsektor habe demnach die Hauptveranwortung für den Aufbau der Infrastruktur, die Telekommunikationsnetze und deren Interkompatibilität, sowie für die Entwicklung, Anwendung und Inhalte von Multimediaprodukten. Die Aufgabe des öffentlichen Sektors beschränke sich auf die Schaffung von Visionen, wie sie grundlegend im "Weißbuch" von 1993 für die Informationsgesellschaft entwickelt, und die Schaffung von unterstützenden Rahmenbedingungen und Aktionslinien, wie sie z.B. im Programm Info 2000 formuliert wurden. Dies beinhalte die Stärkung der Wettbewerbsposition europäischer Unternehmen auf dem Multimediamarkt, die Stimulanz der Nachfrage für Multimediaprodukte, die Regelung von Datenschutz- und elektronischen Urheberrechten sowie die Förderung der "information literacy" der Bürger der Europäischen Union. Für 1998 kündigte Huber folgende informationspolitische Aktionen und Vorhaben der Europäischen Kommission an:

Nick Moore vom Londoner Policy Studies Institute ging in seinem Vortrag über die neue britische Informationspolitik zunächst auf grundsätzliche Formen der Informationspolitik ein, die beispielsweise in den USA und in der EU sowohl von den Regierungen, als auch von Sachverständigen und Beratungsgremien betrieben werde. In Großbritannien sei entsprechend der neoliberalen Ausrichtung der konservativen Regierungen das Politikfeld Informationspolitk weitgehend dem Markt überlassen worden, so daß erst mit dem Regierungswechsel 1997 Ansätze einer neuen, staatlichen Informationspolitik zu erkennen seien. Im Gegensatz zu anderen Ländern sei die britische Informationspolitik weniger strategisch ausgerichtet, sondern vielmehr eine evolutionärer Entwurf. Anhand einer Matrix machte Moore deutlich, daß eine erfolgreiche Informationspolitik nicht nur auf die Förderung der Entwicklung von Multimediaprodukten beschränkt sein dürfe, sondern einen gesamtgesellschaftlichen Ansatz erfordere, der Staat, Wirtschaft und Gesellschaft mit den Bereichen Technik, Auswirkungen auf Menschen, Märkte und Recht, verschränken muß. In Anbetracht der sich daraus ergebenden Handlungsfelder sei die britische Informationspolitik zwar noch fragmentiert, gleichwohl erlaube diese Betrachtungsweise aber eine pragmatische und realitätsnahe Politik zur Förderung der Informationsgesellschaft.

An Empfehlungen, Programmen und Berichten über den Wandel zur Informationsgesellschaft herrscht in Deutschland kein Mangel. Christine Thomas vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie konnte - ausgehend vom Bericht Info 2000 der Bundesregierung und dem Programm Information als Rohstoff für Innovation einige nationale Initiativen vorstellen, die sowohl Bibliotheken als auch Verlage unterstützen. So bietet die Initiative GLOBAL INFO für die am Publikations- und Informationsprozeß beteiligten Akteure, also insbesondere Autoren, Fachgesellschaften, Verbände und Forschungsorganisationen, Fachbuchhandlungen und -verlage sowie wissenschaftliche Bibliotheken, ein Forum zur Kooperation bei der Erstellung und Nutzung elektronischer Publikationen. Die Bund-Länder-Initiative SUBITO zur Beschleunigung der überregionalen Literatur- und Informationsversorgung ist in ihrer ersten Stufe seit Oktober 1997 in Betrieb. Diese Initiativen und Einzelprojekte, wie z.B. IBIS, BINE und TIBQUICK 2000, dienen der Verwirklichung eines der Hauptziele des Programms Information als Rohstoff für Innovation, nämlich jedem Benutzer an seinem PC-Arbeitsplatz den Zugang zu allen von ihm gewünschten Informationen zu ermöglichen. Trotz der zahlreichen Initiativen und Projekte auch auf regionaler und lokaler Ebene, vollziehe sich die Bibliothekspolitik des Bundes als Bestandteil einer übergeordneten Informationspolitik jedoch in mehreren Spannungsfeldern. Frau Thomas nannte vor allem die förderale Bibliotheksstruktur, die die Verwirklichung einheitlicher Dienstleistungen behindern könne.

Regionale Initiativen können aber auch Vorbildfunktion für bundeseinheitliche Lösungen haben. Das zeigen das von den Universitätsbibliotheken Bielefeld und Dortmund entwickelte Dokumentliefersystem JASON-NRW und das von acht nordrhein-westfälischen Hochschulbibliotheken gebildete Konsortium zur gemeinsamen Erwerbung der 1200 elektronischen Zeitschriften von Elsevier. Mit einem feierlichen Akt wurde von Friedrich Bode, Referatsleiter im Ministerium für Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen, das Digitale Bibliothekssystem des Landes NRW eröffnet, welches die Integration von JASON-NRW in das nationale Dokumentliefersystem SUBITO, den Zugang zu elektronischen Zeitschriften von Elsevier im Volltext, und ein neues integriertes Zugangssystem der Hochschulbibliotheken beinhaltet.


2. Elektronisches Urheberrecht

Der Themenkomplex elektronisches Urheberrecht gilt nicht nur als ein diffiziles juristisches Spezialthema, sondern ist vielleicht das z. Zt. wichtigste Politikfeld auf dem Weg zur Realisierung einer Informationsgesellschaft ist. Dies zeigt sich an der wesentlichen Bedeutung, die den Inhalten von Datennetzen und Multimediaprodukten für die Informationsgesellschaft beigemessen wird. Aus Sicht der Europäischen Kommission, vertreten durch Jens Gassner, Generaldirektion XV/ Referat Urheberrecht, liegt der Unterschied zu der bisherigen historischen Entwicklung des Urheberrechts zum einen im beschleunigten technologischen Wandel, der immer neue Publikationsformen hervorbringt, und zum anderen in der Globalisierung von Informationen durch weltweite Datennetze. Die Europäische Kommission sieht daher als vordringliches Ziel die Harmonisierung des Urheberrechts in der EU. Laut Gassner muß eine Regelung des elektronischen Urheberrechts zum einen die wirtschaftlichen Interessen der Autoren und Verlage schützen, zum anderen jedoch gewährleisten, daß der Zugang zu elektronischen Informationen zu vertretbaren Kosten möglich ist. Der vernünftige Ausgleich zwischen wirtschaftlichen und öffentlichen Interessen sei daher eine weiteres Ziel europäischer Politik auf diesem Gebiet.

Für die Bibliotheken formulierte Sandy Norman von der Library Association UK jedoch die Befürchtung, daß je größer die Rechte der Verlage an elektronischen Publikationen sind, die Kosten für den Zugang und die Nutzung solcher Produkte so hoch werden, daß sich diese nur noch Menschen mit entsprechenden finanziellen Mitteln leisten können und Bibliotheken nicht mehr in der Lage sein werden, diese Informationen für ihre Benutzer zugänglich zu machen. Norman erinnerte daran, daß das Urheberrecht nicht nur dem Schutz des geistigen Eigentums der heutigen Autoren diene, sondern es auch zukünftigen Autoren ermöglichen soll, auf der Basis des bisher von der Menschheit erarbeiteten Wissens, diesem neues hinzuzufügen. Frau Norman drückte ihre Sorge aus, daß in den Entwürfen zum neuen "Grünbuch Urheberrecht und verwandte Schutzrechte in der Informationsgesellschaft" die Interessen der Informationsindustrie einseitig berücksichtigt und damit der o.g. Interessenausgleich gestört werde. Frau Norman warnte insbesondere vor der Übernahme der Vorstellungen der "Weltorganisation für geistiges Eigentum" (WIPO) hinsichtlich der digitalen Übertragung von Informationen über Datennetze in europäisches Recht. Dies könnte dazu führen, daß das Browsen in Datenbeständen über PC - vergleichbar mit dem Anschauen von Büchern in Regalen - kostenpflichtig werde. Frau Norman forderte daher die Europäische Kommission auf, Zugang und Verbreitung von elektronischen Informationen ähnlich den gedruckten Informationen sicherzustellen.

Aus Sicht der Verleger vertrat Harald Heker, Justitiar des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels, die Auffassung, daß die Urheber von elektronischen Informationen noch nicht ausreichend geschützt seien. Heker betonte die Bedeutung der privaten Investitionen und der Inhalte in Datennetzen für den Erfolg der Informationsgesellschaft und warnte, daß wenn die Rechteinhaber von Informationen nicht ausreichend vor Mißbrauch geschützt würden, die Datenautobahnen zu inhaltsleeren Geisterbahnen verkommen könnten. Heker begrüßte, daß die Europäische Kommission sich an dem WIPO-Urheberrechtsvertrag orientiert, und nannte insbesondere die Regelungen zum Vervielfältigungsrecht, das Recht der öffentlichen Wiedergabe und das Verbreitungsrecht im digitalen Bereich. Heker drückte jedoch die Sorge der Verleger hinsichtlich der Vorstellung der Europäischen Kommission aus, daß ephimere Vervielfältigungshandlungen und Vervielfältigung zum privaten Gebrauch zulässig und die Regelung der Vervielfältigungshandlungen durch Bibliotheken durch die Mitgliedsstaaten der EU durchgeführt werden sollen. Zwar müssten diese Regelungen Art. 9 Abs. 2 der Berner Konvention entsprechen, gleichwohl sei durch die dort verwendeten unbestimmten Rechtsbegriffe "berechtigte Interessen", "Unzumutbarkeit" und "normale Verwertung" vorhersehbar, daß die Regelungen in den Mitgliedsstaaten unterschiedlich ausfallen werden. Nach Ansicht der Verleger sei im digitalen Umfeld für das Recht auf private Vervielfältigung kein Raum. Desweiteren wandte sich Heker gegen die Vorstellungen der deutschen Bibliotheksverbände, die Ausnahmen im Vervielfältigungsrecht für den analogen Bereich auf den digitalen Bereich zu übertragen, da laut Heker die Zurverfügungstellung von Online-Informationen in die Primärverwertung der Verleger eingreife. Nicht durch die Verkürzung des Urheberrechts, sondern durch die Kooperation von Verlegern und Bibliotheken - Heker nannte als Beispiel die Verhandlungen zu SUBITO.2 - sei ein angemessener Interessenausgleich zu erreichen.


3. Probleme der Langzeitarchivierung von elektronischen Dokumenten

Wie im Bereich des elektronischen Urheberrechts besteht auch bei der Regelung der Langzeitarchivierung elektronischer Dokumente zwischen Bibliotheken und Verlage die Notwendigkeit zur Kooperation. Klaus-Dieter Lehmann, Generaldirektor Der Deutschen Bibliothek, betonte in seinem Vortrag, daß die Langzeitarchivierung ebenso wichtig wie der schnelle Zugriff auf elektronische Publikationen sei, da wissenschaftlicher Fortschritt sich auch auf bereits erarbeitetes Wissen stützen muß. Mit den gesetzlichen Regelungen zur Abgabe von Pflichtexemplaren sei zwar die Langzeitsicherung für Printprodukte weitgehend gesichert, dies gelte aber noch nicht für digitale Publikationen. Lehmann nannte folgende Probleme der Langzeitsicherung digitaler Publikationen:

Das deutsche Pflichtexemplargesetz beinhaltet zwar schon seit längerem Bestimmungen, die auch die Einbeziehung von digitalen Publikationen auf physischen Datenträgern in die Pflichtablieferung ermöglichen, für die Pflichtablieferung von Netzpublikationen, sog. Nichtkörperliche Medienwerke, ist jedoch eine Novellierung des geltenden Gesetzes nötig. Prof. Lehmann berichtete von den Aktivitäten Der Deutschen Bibliothek auf diesem Gebiet, wobei über die Definition des Sammelauftrags und grundsätzliche Verfahren zur Ablieferung der Daten bereits weitgehende Einigkeit zwischen Bibliothekaren, Verlegern und Regierungsvertretern erzielt worden sei. 1998 soll ein 3-5 jähriger Probelauf beginnen, in dem auf Basis der freiwilligen Ablieferung der Netz- (Online-) Publikationen durch die Verleger Erfahrungen für eine gesetzliche Regelung gesammelt werden sollen.

Das Gesetz über Die Deutsche Bibliothek umfaßt neben dem Sammelauftrag, die nationalbibliographischen Verzeichnung , die Langzeitarchivierung und die öffentliche Verfügungstellung zum Zwecke der Benutzung. In bezug auf die technischen und organisatorischen Probleme, die sich bei der Bereitstellung von elektronischen Publikationen stellen, ergeben sich im Rahmen des Programms GLOBAL INFO, Schwerpunkt I/ Arbeitsgruppe Dokumenttypen, Formate, Archivierung vielfältige Kooperationsmöglichkeiten für Verlage und Bibliotheken bei der Entwicklung gemeinsamer Standards. Die technischen Probleme der Langzeitarchivierung und Bereitstellung von elektronischen Publikationen, auch Gegenstand eines gesonderten Vortrags, wurden beim Neubau Der Deutschen Bibliothek in Frankfurt a.M. berücksichtigt. Mit dem neuenMultimedia-Bereitsstellungssystem (MMB) können Multimedia-Publikationen mit unterschiedlichen technischen Standards unter einer einheitlichen Oberfläche bereitgestellt werden.

Im anschließenden Vortrag betonte Wim van Halteren von Elsevier Science B.V., daß den Verlagen in bezug auf elektronische Publikationen in Zukunft vermehrt Archivierungsaufgaben zufallen werden. Archivierung sei aus Sicht der Verlage immer traditionell eine Aufgabe der Bibliotheken gewesen, Archivierung sei aber nunmehr auch eine Frage des Zugangs zu elektronischen Dokumenten. Van Halteren kündigte eine weitere Zusammenarbeit von Elsevier mit Bibliotheken in der Entwicklung von geeigneten Archivierungsverfahren an.


4. Neue Dienstleistungen und neue Anforderungen an Bibliothekare und Verleger

Wie einleitend bereits angedeutet, müssen Bibliotheken und Verlage ihre Produkte und Dienstleistungen den Erfordernissen der Informationsgesellschaft anpassen. Das Kolloquium war - wie auch in den letzten Jahren - Plattform für neue Projekte aus dem europäischen Bibliotheks- und Verlagswesen sowie für zahlreiche Firmenpräsentationen.

Stellvertretend für ost-europäische Bibliotheken sprach Maria Sliwinska, Vizedirektorin der Universitätsbibliothek Torun, Polen. Die ost-europäischen Bibliotheken befinden sich in einem Strukturwandel, der sowohl die traditionellen bibliothekarischen Aufgaben als auch den Anschluß an die neuen technologischen Entwicklungen umfaßt. Zum einen müssen die Bestände, die in ihrer Entwicklung zum Teil durch ideologische Restriktionen behindert wurden, retrospektiv aufgebaut und erschlossen werden. Zum anderen muß der Anschluß an die technologische Entwicklungen im west-europäischen Bibliothekswesen hergestellt werden, so daß es hier bei knappen finanziellen Mitteln zu Zielkonflikten kommen kann. Frau Sliwinska wies auf die enormen Fortschritte in bezug auf den zunehmenden Einsatz moderner Technologien in ost-europäischen Bibliotheken hin, der aber mit einer deutlichen Reduktion der Anzahl der Bibliotheken in Polen einher geht.

Desweiteren wurden einige west-europäische Projekte vorgestellt: Das "Scottish Cultural Resources Access Network" (SCRAN) versucht die Bestände von Bibliotheken, Museen, Archiven, Galerien u.a. dem Endnutzer über Internet anzubieten. Um den Zugang zu diesen unterschiedlichen Informationsquellen mit ihren nach jeweils eigenen Regelwerken erstellten Metadaten zu realisieren, wurde eine Datenbank geschaffen, die mit Hilfe des Dublin Core Set einen einheitlichen Zugriff über WWW ermöglicht. Tomas Lindman von der schwedischen Nationalbibliothek entwarf mit NORDINFO ein Szenario, in dem die skandinavischen Nationalbibliotheken zusammen mit regionalen Initiativen ihre klassischen Aufgaben erweitern, um den Ansprüchen der Informationsgesellschaft gerecht werden zu können. Das ProjektBIBLINK, vorgestellt vom Projektleiter Ross Bourne, British Library, hat das Ziel, den Austausch von Metadaten elektronischer Dokumente zwischen Verlegern und Nationalbibliotheken zu regeln. Die Nationalbibliotheken könnten mit Hilfe der Metadaten der Verlage zu einer schnelleren nationalbibliographischen Verzeichnung gelangen, während die Verlage eben durch diese Verzeichnung den Zugang zu ihren Produkten verbessern könnten. Darüber hinaus stellten Vertreter von J.F. Lehmanns, vom Springer Verlag und von der niederländischen Zeitschriftenagentur EBSCO neue Entwicklungen ihrer elektronischen Dienstleistungen vor.

Das Erstellen und die Vermittlung solcher elektronischer Publikationen erfordert sowohl bei den Verlegern und Buchhändlern als auch bei den Bibliothekaren spezifische Kompetenzen. Effektive Aus- und Weiterbildung war somit der letzte große Themenkomplex des Kolloquiums, der einen Überblick über europäische Initiativen, die Entwicklung in Großbritannien und über erste Ergebnisse des ADAPT-Programms in Deutschland gab.

Letztendlich wurde deutlich, daß der Weg zur Informationsgesellschaft nicht nur ein technologisches, sondern ein im weitesten Sinn organisatorisches Problem darstellt. Wenn die positiven Wachstumseffekte, die sich die Regierungen weltweit vom Übergang in die Informationsgesellschaft versprechen, auch tatsächlich eintreten sollen, dann darf es z.B. nicht daran scheitern, daß Bibliotheken als ein wichtiger Akteur der Informationsgesellschaft aufgrund eines veralteten Dienstrechts die neuen technischen Möglichkeiten nicht umsetzen können - so der Tenor eines Diskussionsbeitrags - oder aufgrund der Finanzkrise der öffentlichen Haushalte nicht mehr in der Lage sind, junge Nachwuchskräfte, die über die nötige Ausbildung verfügen, einzustellen. Die seit einigen Jahren angekündigte Mulitmedia-Revolution hat noch nicht den gewünschten Umfang und wirtschaftlichen Effekt erreicht, da einerseits private Investitionen aufgrund des hohen Risikos und andererseits die Nachfrage nach solchen Produkten noch nicht ausreichend sind. Trotz der zahlreichen Initiativen und Projekte, die auf dem Kolloquium vorgestellt wurden, bleibt - um mit den Worten von Karl Wilhelm Neubauer, Direktor der Bibliothek der Universität Bielefeld zu sprechen - daher noch viel zu tun: Packen wir´s an.


Dirk Pieper
für UB Bielefeld, 19.02.1998
letzte Änderung: 14.03.1998